Anfang November hat die österreichische Spezialeinheit der Polizei „Cobra“ in den frühen Morgenstunden die Wohnungen von Dutzenden von Menschen und Vereinen durchsucht. Die Beamten erhielten im Rahmen der „Operation Luxor“ die Aufgabe, Razzien bei den Beschuldigten durchzuführen. Nun werden etwa 70 Personen und Vereine untersucht. Aber an wen richten sich die Sicherheitsbehörden hier?
Vor drei Jahren bestätigte eine von der George Washington University veröffentlichte Studie über die Muslimbrüder, dass es „starke Verbindungen und Einflüsse“ der MB in Österreich gebe. Der Bericht kam zu dem Schluss, dass Personen und Organisationen, die eng mit dem Verein verbunden sind, Schlüsselpositionen im Leben muslimischer Einwanderer in Österreich inne haben.
Islamismus als Programm
Diese Analyse kann nicht verworfen werden: So engagierte sich beispielsweise der Verein „Liga Kultur“, dessen Gründer vor einigen Jahren im ägyptischen Fernsehen als Muslimbruder eingestanden hatte, aktiv für Flüchtlinge. Die muslimische Jugend (MJÖ) war mindestens zwei Jahre lang außerordentliches Mitglied des „Forums der europäischen muslimischen Jugend- und Studentenorganisationen“ (Femyso), einer Organisation, die mit der „FIOE“ verbunden ist und den Muslimbrüdern zugeschrieben wird. In jedem Fall war der Dreh- und Angelpunkt der Szene schon lange Graz. Es ist auch die Grazer Staatsanwaltschaft, die die aktuellen und laufenden Ermittlungen im Land durchführt.
Finanzierung der Radikalisierung
Die meisten Experten bezweifeln, dass MBs Sympathisanten tatsächlich eine Sicherheitsbedrohung in und für Österreich darstellen. Vielmehr geht es in erster Linie darum, ob die wichtigen und einflussreichen Akteure der Muslimbrüder in Österreich an der Finanzierung terroristischer Gruppen beteiligt waren – etwa die Hamas, die als palästinensischer Zweig der MB gegründet wurde. Viele Untersuchungen sind in der Vergangenheit gescheitert. Und es geht vermutlich auch darum, ob die Szene für jene eine ideologische Grundlage bietet, die dann tatsächlich Gewalt anwenden würden. Keiner der Protagonisten wird hier mitten in Europa gewalttätig werden, sagt ein Experte.
Den meisten Ermittlern wird zudem vorgeworfen, Terrorismus finanziert zu haben. Um diese Behauptungen tatsächlich zu bestätigen, haben sich die Behörden im Rahmen der Hausdurchsuchungen wohl auf die Vorwürfe gestützt. Tatsächlich sprachen Angeklagte in abgehörten Telefonaten immer wieder über Geldtransfers. Auch mehrere Verdächtige haben Verbindungen zu teilweise weit verzweigten Unternehmensnetzwerken. Doch die Beweise, die ihnen vorgeworfen werden, konnten bei den Hausdurchsuchungen bislang nicht verifiziert werden.
Die Kader der Muslimbrüder verstehen sich als „Elite-Speerspitzen“, wie Autorin Petra Ramsauer in ihrem Buch über die MB geschrieben hat. Sicher ist auch: Viele der Angeklagten werden von Top-Anwälten vertreten.
Die meisten der der „Operation Luxor“ Beschuldigten sind arabischer Herkunft. Die politische Islamistische Szene ist vielfältiger, betonen Experten, und das schließt auch die türkische Seite mit ein. Dies zusammen mit der Tatsache, dass die Untersuchung weitgehend auf Informationen eines anonymen Hinweisgebers beruhen, schürte das Gerücht und verbreitete sich in der Gemeinschaft: Auch in der Sache waren ausländische Dienste beteiligt. Ein Gerücht, das Kritiker als Spin der MB bezeichnen, um von sich selbst abzulenken.
Wie eng sind die Beschuldigten miteinander verbunden? „Wir kennen uns“, wie ein Angeklagter sagt, was in den meisten Fällen eine Untertreibung ist. Allerdings ist die Beziehung nicht immer völlig reibungslos. Es ist jedoch klar, dass sich kaum jemand öffentlich für die geheime Bruderschaft einsetzt. Aber manche sind offener, wenn sie mit ausländischen Medien sprechen. Und wenn es darum geht, das „Rabia“ -Symbol zu zeigen, gibt es auch keine Angst vor dem Kontakt mit einigen der Angeklagten in diesem Land.
Die Vorgehensweise der Behörden bei der Razzia gegen die MB wurde kritisiert. Die Operation muss martialisch gewesen sein. Die Handlung der Staatsanwaltschaft ist geheim und darf nicht veröffentlicht werden.
Wer hätte gedacht, dass ein Überfall auf vermeintliche Muslimbrüder und Hamas-Mitglieder, bei dem 930 Polizisten in Österreich eingesetzt wurden, an der politischen Front so schnell wieder verschwiegen werden könnte? Der letzte Kommentar von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) wurde Mitte November abgegeben. Inzwischen sichteten die Ermittler das beschlagnahmte Material bereits, darunter unzählige Computer, Laptops und Handys.
Nun muss – öffentlich – geprüft werden, ob die schwerwiegenden Vorwürfe der Terrororganisation, die Finanzierung des Terrorismus, der Geldwäsche, der kriminellen Organisation und der subversiven Verbindungen der Staatsanwaltschaft gegen die 70 Verdächtigen begründet sind. Rund 60 Hausdurchsuchungen fanden in der Steiermark, Niederösterreich, Kärnten und Wien statt.
Auf Grund des Durchsuchungsbefehls kann das in jedem Fall noch nicht hinreichend begründet werden. Dies besteht aus zig Seiten Geschichte über die islamistische MB und die terroristische Hamas im Allgemeinen, vagen Verdächtigungen, deren Inhalt sich oft wiederholt, und den Aussagen eines anonymen Hinweisgebers, dessen Aussagen angenommen worden zu sein scheinen. Aus den Dokumenten geht nicht hervor, warum diese eine Person so zentral ist. Die Staatsanwaltschaft will dazu nichts sagen.
Bemerkenswert ist auch, dass der Befehl für die Razzia innerhalb von drei Tagen eingeleitet wurde. Sie wurde am 14. Oktober von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht. Am nächsten Tag genehmigte das Grazer Landstrafgericht das 185 Seiten umfassende Gesetz. Am 16. Oktober unterzeichnete die Staatsanwaltschaft den Befehl zur Durchführung der Razzia, die seit etwa anderthalb Jahren in Vorbereitung war. War es dem Strafgericht möglich, diese komplexe Thematik, auch die Protokolle der Telefonüberwachung, innerhalb eines Tages zu überprüfen? Die Staatsanwaltschaft sagt, dass der Strafgerichtshof als Bewilligungsbehörde ständig in den Prozess involviert sei.
Die Ursache wird für Außenstehende vermutlich in absehbarer Zeit nicht klarer werden. Die Tat der Staatsanwaltschaft sollte viel dicker sein. Doch die Datei bleibt vorerst klassifiziert. Die Anwälte des Angeklagten haben keinen Zugang dazu. Nicht einmal die Gutachten stehen der Verteidigung zur Verfügung.
Der Grazer Anwalt Wolfgang Schlegl reichte bei der Staatsanwaltschaft eine Beschwerde ein. Der fehlende Zugang zu Akten verstößt gegen den Grundsatz der „Waffengleichheit“. Weder für seinen Mandanten noch für ihn als Verteidiger seien die Vorwürfe der Behörden damit hinreichend nachvollziehbar. „Die Verteidiger waren mundtot“, sagt Anwalt Richard Soyer.
Als solches sieht Schlegl keinen Beweis für einen anfänglichen kriminellen Verdacht im Fall eines Angeklagten, den er vertritt. Dem ehemaligen Vorsitzenden der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Graz und Funktionär der „Kulturliga“, die ebenfalls im Mittelpunkt der Untersuchung steht, wird vorgeworfen, den Kontakt zu angeblich nationalen und internationalen MBs aufrechtzuerhalten und an einigen Veranstaltungen der Gruppe in Österreich teilgenommen zu haben. Dies ist für Schlegl nicht strafrechtlich relevant, auch sein Mandant könne laut ihm jede Kontotransaktion erklären: „Meiner Meinung nach hat der Ermittlungsbefehl den gefährlichen Charakter eines ‚Überzeugungsstrafrechts‘.“
Angesichts des vagen Verdachts stellt sich die Kritik an der Verhältnismäßigkeit der Razzia. Die Hausdurchsuchungen dürften verhältnismäßig kriegerisch gewesen sein.
In Österreich gibt es auch eine hitzige Debatte darüber, ob die Kinder des Angeklagten infolge des Überfalls ein Trauma erlitten haben. Das MENA-Forschungszentrum konnte mit Familienmitgliedern sprechen, die während der Razzien schockierende Stunden erlitten hatten: Die Menschen schrien „keine Bewegung“ und „am Boden“, Kinder wachten in ihrem Bett auf und schauten in die Waffenfront eines Polizisten, der rief : „Zielperson gesichtet.“ Nach etwa fünf Minuten kam jemand und sagte, der Polizist sei nur zum Schutz da. Das MENA-Forschungszentrum wird mit Berichten zu diesem Thema fortfahren.