Als Reaktion auf den Messeranschlag in Solingen hat sich die Bundesregierung auf ein Maßnahmenpaket für die Migrations- und Asylpolitik verständigt. Justizminister Marco Buschmann, Innenministerin Nancy Faeser und die Staatssekretärin von Wirtschaftsminister Robert Habeck, Anja Hajduk, stellten die Details des Maßnahmenpakets vor. Faeser sprach bei der Vorstellung von „weitreichenden“ und „harten Maßnahmen“. Diese zielen vor allem auf eine Verschärfung der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen. Geplant ist, dass Flüchtlinge, die über ein anderes EU-Land eingereist sind und dort registriert wurden (sogenannte Dublin-Fälle), nur noch minimale Leistungen erhalten sollen, wie etwa Nahrung ohne Bargeld oder Bezahlkarte. „Die bereits bestehenden Möglichkeiten zu Leistungskürzungen werden wir für Dublin-Fälle entsprechend erweitern“, heißt es in dem Papier.
Es sei schockierend, dass die Rückführung des Solingen-Attentäters, ein Dublin-Fall, einzig und allein daran gescheitert sei, dass er beim ersten Versuch nicht angetroffen worden sei, sagte Buschmann. So etwas müsse verhindert werden. Bei Erwachsenen und auch Jugendlichen sollen daher Angreifer mit Messer künftig schneller abschiebbar sein. „Kriminelle und Gefährder wollen wir künftig auch nach Syrien und Afghanistan abschieben.“ Wer in Deutschland Schutz suche und erhalten habe und dann in seiner Heimat Urlaub mache, verliere künftig seinen Asylstatus. Diese Regelung betrifft alle anerkannten Schutzberechtigten, außer Ukrainern und Ukrainerinnen, die von dieser Maßnahme ausgenommen sind. Außerdem soll der Umgang mit Messern im öffentlichen Raum weiter eingeschränkt werden. Ein Messerverbot soll künftig auf Volksfesten, bei Sportveranstaltungen und ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen gelten. Auch im Fernverkehr der Bahn und anderer Anbieter solle „künftig ein generelles Messerverbot“ gelten, sagte Faeser. Auch im Nahverkehr könnten die Länder Messer künftig vollständig verbieten.
„Verbote benötigen aber auch Kontrollen.“ So sollen die Befugnisse der Bundespolizei ausgeweitet werden und stichprobenartig verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt werden können. Die Anforderungen für einen Waffenschein sollen ebenfalls erhöht werden, um sicherzustellen, dass Extremisten keinen Zugang zu Waffen und Sprengstoff haben. Ermittlungsbehörden sollen mehr Möglichkeiten erhalten. Dazu zählt etwa der biometrische Abgleich von allgemein öffentlich zugänglichen Internetdaten zur Gesichtserkennung, um die Identifizierung von Tatverdächtigen oder gesuchten Personen zu erleichtern. Befugnisse des Verfassungsschutzes für Finanzermittlungen sollen ausgeweitet werden. Polizistinnen und Polizisten sollen zudem zu ihrem eigenen Schutz mit sogenannten Tasern ausgestattet werden.
„Ein Mensch, der entschlossen ist, andere Menschen in beliebiger Anzahl zu töten, der deshalb auch in Kauf nimmt, von der Polizei erschossen zu werden, wird durch ein Verbot nicht abgehalten“, sagte Buschmann. Trotzdem müsse man die Frage stellen, welche Befugnisse man den Sicherheitsbehörden in die Hand gebe, um ein solches Verhalten frühzeitig zu erkennen. Bereits vor zwei Wochen hatte die Bundesregierung begonnen, ein Maßnahmenpaket als Reaktion auf den Anschlag in Solingen zusammenzustellen.
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