Von Michael Laubsch, Mitglied des MENA Research Center
Die österreichische Regierung – mitten in der Corona-Krise und angesichts harter öffentlicher Angriffe wegen des Terroranschlags in der Wiener Innenstadt im November 2020 – versuchte immer wieder, Moscheen zu schließen – und scheiterte. Der Mangel an Rechtswegen ist wohl nicht der einzige Grund für diese politische Inkonsequenz.
Kurz nach dem Wiener Terroranschlag betonten der österreichische Integrationsminister gemeinsam mit dem Innenminister (beide Mitglieder der konservativen Partei „ÖVP“) in einer Pressekonferenz, sie würden die beiden Moscheen schließen, in denen nach Informationen der Wiener Sicherheitsbehörden der Anschläger radikalisiert worden sei.
Es war nicht das erste Mal in Österreich, dass Moscheeschließungen öffentlich bekannt gegeben wurden: Als vor drei Jahren Fotos von Kindern, die in einer Atib-Moschee in einem Wiener Bezirk Krieg spielen, öffentlich wurden, wurde ein von der türkischen Religionsbehörde kontrolliertes Predigtzentrum bekannt, teilte die österreichische Regierung mit Streik gegen den sogenannten „politischen Islam“ mit: Sieben Moscheen, darunter eine mit Bezug zu den rechtsextremen Grauen Wölfen, sollen geschlossen werden.
Heute sind alle Moscheen bis auf eine wieder geöffnet. Bei den Moscheen, die nach dem Anschlag geschlossen wurden, wurde eine nach erfolgreicher Klage schnell wiedereröffnet, die andere ist noch anhängig. Steckt hinter diesen großen Ankündigungen immer nur eine PR-Kampagne, die sich nur an Österreicher richtet, die eine starke negative Einstellung zur muslimischen Gemeinschaft in Österreich haben oder über politisches Versagen berichten?
Bei den Moscheen, die nach dem Terroranschlag von den Behörden ins Visier genommen wurden, war die Schließung zumindest nicht sehr erfolgreich. Der Verein hinter der Moschee in Ottakring, einer typischen „Hinterhofmoschee“, wurde im März nach entsprechender Prüfung endgültig aufgelöst. Gegen die Entscheidung wurde jedoch Beschwerde eingelegt, die nun an ein Landesgericht weitergeleitet wurde. Nicht nur der Terrorist, auch ein angeblich in Syrien getöteter Wiener Salafist soll die Moschee häufig besucht haben. Der Fokus auf bestimmte Moscheen scheint zufällig gewählt zu sein, da in Ermittlungsakten auch andere Gebetshäuser immer wieder auftauchen, ohne Konsequenzen.
Die im Wiener Bezirk Meidling gelegene zweite Moschee, die wichtigste muslimische Behörde in Österreich, die IGGÖ zusammen mit der für Vereine zuständigen Behörde hob die Schließung wieder auf: Fast alle Auflösungsversuche zielten auf Formfehler ab. Aus diesem Grund musste die Moschee in der Nähe der Grauen Wölfe nur kurz schließen, bevor sie unter neuem Namen wiedereröffnet wurde.
Die österreichische Regierung erhofft sich von der Überarbeitung der geltenden Gesetze eine bessere Handhabung. Einerseits muss das nationale Vereinsgesetz überarbeitet werden. Es müsse eine „Trennung von Vereinsleben und Religionsgemeinschaft“ geben, so der Innenminister. Sobald ein Verein auch die Ausübung einer Sekte zum Zweck hat, sollte die Satzung auch von den Religionsbehörden geprüft werden. Die Österreichische Rechtsanwaltskammer sieht die geplante Änderung als „Einladung zu einer grundrechtsverletzenden Auslegung“.
Der Punkt ist, dass es nicht möglich sein sollte, die Gründung eines Vereins automatisch zu verbieten, sobald ein religiöser Zweck angegeben wird. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat dies bereits für rechtmäßig entschieden.
Auch die Novellierung des Islamischen Gesetzes könnte ein Weg sein: Künftig soll das Amt für Kultur, Moscheen leichter schließen können – wenn es zum Beispiel zum Schutz der öffentlichen Sicherheit notwendig ist. Dies soll nun „unverzüglich“ und ohne vorherige Aufforderung zur Behebung eines vermuteten Mangels möglich sein. Eine neue Bestimmung soll es der Behörde ermöglichen, die Rechtspersönlichkeit von Moscheegemeinden und damit kleinsten Organisationseinheiten der IGGÖ, die nur nach innerreligiösem Recht konstituiert sind, unverzüglich aufzuheben.
Der Rechtsvertreter des Trägervereins der Meidlinger Moschee sieht Eingriffe in innerreligiöse Angelegenheiten geplant. Er befürchtet, dass die Muslime in Österreich entgegen der Gleichberechtigung schlechter dastehen als andere Religionen.
Die Österreichische Islamische Glaubensgemeinschaft fordert, von Auflösungen abzusehen. Hierüber kann es völlig autonom entscheiden. In der Religionsgemeinschaft wird angenommen, dass problematische Ideen oft in der Verantwortung von Einzelpersonen wie dem Imam liegen. Für sie wäre es klüger, sie zu ersetzen, als eine ganze Moscheegemeinde zu schließen. Im Fall Meidling, die nach dem Anschlag in Wien geschlossen wurde, wurde genau dies nach der Wiedereröffnung getan. Allerdings erst, als der Imam antisemitische Predigten hielt. Ihm werden seit vielen Jahren Verbindungen zur islamistischen Szene nachgesagt, wie ein Wiener Wochenmagazin bereits 2014 berichtete.
Fest steht, dass die schnelle Schließung von Moscheen künftig per Gesetz unkomplizierter sein könnte – und die eigenmächtige Schließung an sich in vielen Fällen nicht mehr rechtswidrig sein wird. Ob das das Problem wirklich löst, ist eine andere Frage. Denn schnell heißt nicht unbedingt nachhaltig.
Schaut man sich zum Beispiel noch einmal die Meidlinger-Moschee an: Die österreichische Regierung forderte den muslimischen Verein auf, ihn zu schließen, weil der Attentäter das Gebetshaus besucht hatte. Dieses Argument erwies sich beispielsweise bei der Untersuchung durch die Vereinspolizei als unzureichend begründet.
Und am Ende muss das „Sofort-Handeln“, das nun möglich sein soll, von den Behörden hinreichend begründet werden. Es muss möglich sein, wie die Wiener Polizei feststellte, Gesetzesverstöße einem Verein zuzuordnen. Dafür braucht es vor allem Beweise, weniger die große verbale Geste, denn die Auflösungsgründe können von den Betroffenen angefochten werden.
Es wäre zu kurzsichtig, das geänderte islamische Gesetz auf die leichtere Schließung von Moscheen zu beschränken. Im Zuge der Reform legte der zuständige Minister weitere Maßnahmen fest, die mehr Kontrolle bringen sollen – im Fokus steht hier vor allem das Verbot ausländischer Finanzierungen. Dazu sollen die Behörden jährlich Einblick in das Verhalten der Religions- und Moscheegemeinden haben. Bei Verletzung der inländischen Finanzierungspflicht drohen Bußgelder. Laut dem Regierungsentwurf „bis zum Geldwert der Gelder, die illegal im Ausland beschafft wurden“. Erfolgt die Abrechnung hingegen nicht „auf Antrag innerhalb einer vom Bundeskanzler festzulegenden Frist“, müssen Religionsgemeinschaften bis zu 36.000 Euro aufbringen. Zudem muss die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) künftig auf Anfrage des Kanzlers über alle Institutionen und (Religions-)Beamte Auskunft geben.
Behörden und Regierungen wissen seit Jahren um die möglichen Bedrohungen durch extremistische und radikale Moscheegemeinden, die in Europa agieren. Österreich und seine politischen Vertreter waren längst über dubiose Finanzierungsstrukturen, den Einfluss von Erdogans AKP, den Grauen Wölfen und der radikalen Milli Görüs-Bewegung in den türkischen Gemeinden in Österreich informiert.
Während viele Rechtsexperten betonen, dass die österreichischen Gesetze ausreichen würden, um diese radikalen und extremistischen Einflüsse herauszufordern, scheint die politische Elite in Österreich allein drei Schwerpunkte zu haben: Die Linke bei der Gewinnung von Stimmen und der Unterstützung der muslimischen Gemeinschaft durch Vernachlässigung oder Ignorieren erwiesener Bedrohungen durch nationalistische und islamistische Bewegungen innerhalb der Gemeinschaften, Betonung des „Identitätsthemas“ als einzigen Wert und Vergessen der europäischen Werte als Hauptprinzip für eine multikulturelle Gesellschaft; die konservative Regierung, ihre Verantwortung für den Terroranschlag zusammen mit der allgemeinen politischen Krise durch Gerichtsverfahren gegen den Kanzler, Minister und enge Verbündete der „Neuen ÖVP“ abzudecken und schließlich Wähler zu gewinnen, die in der Vergangenheit die populistische Rechte unterstützten FPÖ. Politik sollte auf der Grundlage von Prinzipien und Werten handeln und nicht einen Teil der Gesellschaft gegen einen anderen ausspielen!