Nach Angaben des Europäischen Gerichtshofs haben Polen, Ungarn und die Tschechische Republik gegen das EU-Recht verstoßen, als sie sich weigerten, Asylbewerber aus Griechenland und Italien aufzunehmen. Dies hat der EuGH heute in Luxemburg beschlossen. Der Streit um die Umverteilung von Flüchtlingen hatte die europäische Asylpolitik jahrelang geprägt.
Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingsbewegung haben die EU-Innenminister im September 2015 zwei Resolutionen mit Stimmenmehrheit verabschiedet. Ursprünglich sollten 160.000 Asylbewerber aus Italien und Griechenland in die anderen EU-Länder umgesiedelt werden. Am Ende wurden nach Angaben der EU-Kommission aus verschiedenen Gründen nur rund 35.000 Menschen umverteilt, viele davon nach Deutschland.
Polen, Ungarn und die Tschechische Republik akzeptierten keines oder fast keines der Menschen. Die EU-Kommission hat sie daher vor dem EuGH verklagt. Hier haben die Länder eine Reihe von Argumenten vorgebracht. Insbesondere Ungarn und Polen forderten die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit. Die Tschechische Republik argumentierte, sie habe wirksamere Maßnahmen zur Bekämpfung der Migration ergriffen, beispielsweise zum Schutz der EU-Außengrenzen. Alle drei Länder bestritten die Beschwerden auch aus formellen Gründen.
Von der Leyen: Das Urteil ist ein „Leitfaden für die Zukunft“
Der EuGH sah das anders. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Entscheidungen der Minister sicherlich Regelungen für die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit beinhalteten. Nach Prüfung einzelner Fälle hätten sich die Staaten daran hindern können, einzelne Asylbewerber aufzunehmen. Gegen das nicht funktionierende Argument argumentierten die Richter, dass ein Mitgliedstaat, wenn er einseitig argumentieren könnte, dass eine Entscheidung nicht wirksam genug sei, um sie nicht umzusetzen, die Solidarität und die rechtliche Bindung in der EU beeinträchtigen würde.
EU-Kommissionschef von der Leyen begrüßte das Urteil. Es bezieht sich auf „die Vergangenheit, aber es wird uns eine Anleitung für die Zukunft geben“. Die Präsidentin hat angekündigt, ihre Pläne zur Reform des EU-Asylrechts nach Ostern vorzustellen. Die Entscheidung des EuGH sei „sehr klar in der Verantwortung der Mitgliedstaaten“, sagte sie. Es ist jedoch unklar, ob dies bedeuten könnte, dass von der Leyen eine allgemeine Aufnahmepflicht für Flüchtlinge vorschlagen möchte.
Die Folgen sind noch unklar
Die Konsequenzen des Urteils sind nicht klar. Der EuGH konnte keine Geldbußen verhängen, und die Entscheidungen der Innenminister sind inzwischen abgelaufen. Die EU-Kommission hat noch nicht klargestellt, welche Konsequenzen sie ziehen möchte. Theoretisch könnte es erneut vor Gericht gehen und finanzielle Sanktionen beantragen. Dann würde das Gericht die Höhe der Strafe in Abhängigkeit von der Dauer und Schwere des Verstoßes, aber auch von der wirtschaftlichen Stärke des Landes berechnen.
Es ist jedoch fraglich, ob die Kommission dies beantragen wird. Die EU hat inzwischen auf eine Umverteilung mit obligatorischen Quoten verzichtet, auch aufgrund des Widerstands der ostmitteleuropäischen Länder. Dies wird sich auch in den neuen Vorschlägen für eine Asylreform widerspiegeln, die die Kommission nach Ostern vorlegen will.
Polen und Ungarn halten das Urteil des EuGH für bedeutungslos. Die 2015 getroffenen EU-Umverteilungsentscheidungen sind im September 2017 abgelaufen, sodass eine Umsetzung nicht mehr möglich ist, sagte ein Regierungssprecher. Der ungarische Justizminister Judit Varga sagte: „Nachdem die Quotenentscheidungen längst ihre Gültigkeit verloren haben, sind wir nicht verpflichtet, Asylbewerber aufzunehmen.“