Extremisten mit Geld sind gefährlicher als jene ohne Geld. Diese Binsenweisheit hat sich nun auch der Bundestag zu eigen gemacht – die konservative Opposition im deutschen Parlament legte dazu einen Entschließungsantrag vor. Sie reagiert dabei auch auf einen Arbeitskreis „Politischer Islamismus“, welcher noch von der Vorgängerregierung im Sommer 2021 im deutschen Innenministerium eingerichtet wurde.
Bereits in einem Positionspapier der CDU/CSU wurde darauf hingewiesen. Es soll verhindert werden, dass Islamisten in Deutschland an Bedeutung gewinnen – und zwar auch dann, wenn diese ihre Ziele gewaltlos auf politischem Wege durchsetzen wollen. Hier wird also primär ein Augenmerk auf den sogenannten „legalistischen Islam“ gelegt, welcher im Gegensatz zu Gruppierungen aus dem salafistischen Bereich nicht mit Gewalt das bestehende politische und gesellschaftliche System in Europa zerstören möchte.
In einem Positionspapier stellten bereits 2021 Bundestagsabgeordnete fest, dass es eine Entwicklung wie in Frankreich, Großbritannien oder Schweden, wo Islamisten in einigen Kommunen inzwischen tonangebend seien, in Deutschland mit allen Mitteln zu verhindern gelte.
„Der ganz überwiegende Teil der schätzungsweise etwa fünf Millionen Musliminnen und Muslime in Deutschland lebt friedlich in unserer Gesellschaft und teilt die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, betonten die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Innenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in dem Positionspapier. Dennoch hätten sich in Teilen der Gesellschaft Islamisten breit gemacht, die vordergründig gewaltfrei agierten, gleichzeitig aber eine islamische Ordnung anstrebten, „in der es keine Gleichberechtigung, keine Meinungs- und Religionsfreiheit und auch keine Trennung von Religion und Staat gibt“. Um dieses Phänomen besser auszuleuchten, sei mehr Grundlagenforschung nötig.
Der daraufhin im Bundesinnenministerium eingerichtete Expertenkreis hatte bis zum Regierungswechsel im Dezember letzten Jahres nur ein Mal getagt. Ob es hier durch die neue Ministerin eine Fortsetzung geben wird, wurde seitens des Ministeriums noch nicht mitgeteilt. Der Ex-Minister Seehofer (CSU) hatte bei der konstituierenden Sitzung davon gesprochen, dass Staat und Gesellschaft in Deutschland entschlossen gegen jede Ideologie vorgehen müssen, die sich gegen die Werte und Normen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung richtet. „Es ist wichtig, dass nicht nur gewalttätige Formen von Extremismus, sondern auch solche, die sich ideologischer Mittel bedienen, als Gefahr für die Werte unseres Landes erkannt und identifiziert werden,“ so der frühere Minister. Gewisse Parallelen zur in Österreich eingerichteten „Dokumentationsstelle Politischer Islam“ sind nicht von der Hand zu weisen, zwei der im Expertenrat vertretene Wissenschaftler sind ebenso im wissenschaftlichen Beirat der Wiener Stelle vertreten.
Der nun im deutschen Parlament diskutierte Antrag mit dem Titel „Finanzierung des politischen Islamismus in Deutschland offenlegen und unterbinden“ konzentriert sich auf die auch von vielen Experten kritisierte Praxis der Finanzierung von Organisationen des politischen Islam aus dem Ausland, primär aus Katar, Saudi-Arabien und der Türkei. Hinzu kommen noch hohe Summen aus EU-Ländern, deren Herkunft, wie beispielsweise von der „Qatar Charity Foundation“, eindeutig einer islamistischen Organisation zugeordnet werden kann.
In Deutschland hat in den vergangenen Monaten besonders die Finanzierung eines neuen Moscheebaus in Berlin für öffentliches Interesse gesorgt, welche durch eine in England ansässigen Stiftung finanziert wird, welche der Muslimbruderschaft nahesteht. MENA Research Center berichtete darüber. Laut Antrag der CDU/CSU wird darauf verwiesen, dass der politische Islam „weder hier entstanden noch auf Deutschland beschränkt ist; er ist international vernetzt und wird von ausländischen Unterstützern und Geldgebern, darunter auch Regierungen, gefördert. Neben Staaten wie dem Iran und der Türkei wird beispielsweise das Emirat Katar in diesem Zusammenhang als einer der größten Finanziers der Muslimbruderschaft in Europa genannt.“
Daher soll das deutsche Parlament die Bundesregierung auffordern, den von der früheren Bundesregierung eingesetzten Expertenrat fortzusetzen. Eine Gesetzeslücke muss laut Antrag ebenso geschlossen werden: Ermittlungen in diesem Bereich durch die deutschen Sicherheitsbehörden. „Finanzermittlungen sind uns nur im gewaltbereiten Islamismus gestattet,“ so der Präsident des deutschen Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang. Es soll daher zukünftig die Möglichkeit bestehen, die Kompetenzen der Verfassungsschutzbehörden im Bereich der Finanzermittlungen so zu erweitern, dass die politische und finanzielle Beeinflussung durch den politischen Islam besser aufgeklärt wer-
den kann. Hier will die CDU/CSU insbesondere dem Verfasssungsschutz Möglichkeiten an die Hand geben, nationale Anfragen bei der „Financial Intelligence Unit zu stellen betreffend der Extremismusfinanzierung durch nicht terroristische Gruppierungen und Financiers. Ebenso „sollte der Genehmigungsvorbehalt der G10-Kommission für Abfragen von
Kontostammdaten, u. a. über die Abfragemöglichkeit beim Bundeszentralamt für Steuern, sowie Auskunftsersuchen gegenüber Kreditinstituten, Finanztransferdienstleistern und Finanzunternehmen entfallen.“
Christoph de Vries, einer der Verfasser des Antrages im Deutschen Bundestag: „Es ist beunruhigend, wenn Muslimbrüder Millionenbeträge in die Hand nehmen, um auch in Deutschland ihr Weltbild noch stärker zu verbreiten. Zur Bekämpfung des politischen Islamismus ist es wichtig, die Finanzquellen zu kennen und zu wissen, wer Vereine und Organisationen in diesem Bereich finanziert und damit auch Einfluss nimmt.“
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