Das Ende des Jahres 2020 war geprägt von schweren Terroranschlägen, die von Islamisten in Frankreich und Österreich ausgeübt wurden.
Infolgedessen versuchten der französische Präsident, der bereits zuvor einen neuen proaktiven Weg angekündigt hat, um die Gefahren des Islamismus und der Radikalisierung in seinem Land zu stoppen, und der österreichische Bundeskanzler, neue Ansätze für diese extremistische Herausforderung zu finden.
Nach dem Massaker von Charlie Hebdo im Jahr 2015 und dem Anschlag von Nizza im Jahr 2016 ist der Mord an einem Lehrer der jüngste Angriff eines muslimischen Extremisten in Frankreich. Es kam zwei Wochen nach Macrons kontroverser Rede, in der er den Islam als „die Religion der heutigen Krise auf der ganzen Welt“ definierte.
Frankreich, das im 19. und 20. Jahrhundert als Kolonialmacht viele muslimische Regionen in Afrika und der Levante wie Algerien und Mali regierte, beherbergt die größte muslimische Minderheit in Westeuropa: sechs Millionen Menschen, neun Prozent der Bevölkerung.
In seiner Rede vom 2. Oktober skizzierte Macron einen Legislativvorschlag zur Bekämpfung des „islamistischen Separatismus“, der in Schulen für alle Kinder ab 3 Jahren untersagt ist und im Ausland ausgebildete Imame daran hinderte, französische Moscheen zu betreiben. Ziel ist es laut Präsident, „in Frankreich einen Islam aufzubauen, der mit der Aufklärung vereinbar ist“.
Der französische Säkularismus, der sowohl von der progressiven Linken als auch von der antiislamischen Rechten begrüßt wird, verbietet im Wesentlichen religiöse Symbole von öffentlichen Institutionen. Frankreich verbietet muslimischen Frauen das Tragen von Kopftüchern in Schulen, und Gesichtsbedeckungen sind in der Öffentlichkeit nicht gestattet.
In Frankreich gibt es anhaltende Debatten über „islamischen Fundamentalismus“ und „muslimische Terroristen“, und auch antiislamische Ansichten finden Unterstützung.
Die Verfassung definiert den Staat als säkular, aber diesem Säkularismus sind keine Grenzen gesetzt.
Angesichts der Herausforderungen der Migration und des Multikulturalismus stieß dieser starre Säkularismus auch in Frankreich auf Kritik. Der Religionssoziologe Jean Baubérot zum Beispiel fordert stattdessen einen »pluralistischeren Säkularismus«, der verschiedene religiöse Symbole in öffentlichen Institutionen toleriert.
In der Tat hat Frankreich viele Ausnahmen für Katholiken zugelassen. Die Regierung stellt große Geldsummen für private katholische Schulen zur Verfügung, die rund ein Viertel aller Schüler unterrichten, und sechs der elf offiziellen Feiertage in Frankreich sind katholische Feiertage.
Allzu oft äußert sich die „Laïcité“ in der Unwilligkeit, den religiös begründeten Forderungen der Muslime nachzukommen. Im Jahr 2015 verklagte eine muslimische Rechtsorganisation einen Stadtrat in der französischen Region Burgund, weil er sich geweigert hatte, in öffentlichen Schulkantinen eine Alternative zu Schweinefleisch anzubieten. Das Gericht zwang die Stadt, nachzugeben. Aber nicht, weil die Schule die Religionsfreiheit verletzte, sondern weil die Speisekarte die Rechte der Kinder verletzte.
Frankreichs grundlegendes Bekenntnis zur Gleichstellung nach dem Gesetz verhindert auch eine sinnvolle gesellschaftliche Debatte über Rassendiskriminierung. Bei Volkszählungen werden beispielsweise nicht einmal Informationen über die ethnische Herkunft gesammelt. Obwohl Frankreichs größte Minderheit hauptsächlich aus nicht weißen muslimischen Einwanderern aus seinen früheren Kolonien in Afrika und ihren Nachkommen besteht, hat Macron in seiner Rede wenig auf das Erbe des französischen Kolonialismus Bezug genommen.
Abgesehen davon enthält Macrons Rede auch ein Körnchen Wahrheit. Die „Krise“, mit der der Islam konfrontiert ist, liegt jedoch im historischen und politischen Versagen der muslimischen Welt, nicht in der Religion selbst.
Extremisten in westlichen Ländern, in denen Muslime eine Minderheit sind, nehmen es jedoch gelegentlich auf sich, diejenigen zu bestrafen, von denen sie glauben, dass sie den Propheten Muhammad verspotten. Dies führte zu Kontroversen über Cartoons und Filme auf der ganzen Welt. In Frankreich und anderswo führte dies gelegentlich zu einer inakzeptablen Reaktion: Mord.
Solche Morde, ob vom Staat oder von Einzelpersonen begangen, sind tragisch. Die Darstellung als rein religiöses Problem ignoriert jedoch die sozioökonomischen und politischen Ursprünge der islamischen Blasphemiegesetze und die antidemokratischen kulturellen Folgen des Autoritarismus in vielen muslimischen Ländern. Es wird auch die schwierige Realität übersehen, dass soziale Entfremdung ein grundlegender Faktor für die Radikalisierung einiger junger Muslime im Westen ist.
Macrons Rede zeigte, dass der französische Präsident sich in Zukunft auf mehr Inklusivität konzentrieren möchte. „Ich möchte, dass Frankreich ein Land wird, in dem wir die Gedanken von Averreos und Ibn Khaldun lehren können“, behauptete der Präsident und bezog sich dabei auf zwei wichtige muslimische Denker des 12. und 14. Jahrhunderts. Er stellt sich ein Land vor, „das sich durch das Studium muslimischer Zivilisationen auszeichnet“.
Der Plural in „Zivilisationen“ ist sinnvoll. Er erkennt an, dass der Islam nicht monolithisch ist. Auch der französische Säkularismus ist es nicht. Beide sind komplexe Systeme mit unterschiedlichen Interpretationen.
Präsident Emmanuel Macron bestätigte diesen Monat einen Durchbruch bei den Verhandlungen über eine verbindliche Wertecharta für muslimische Prediger in Frankreich. Er empfing im Elysée Vertreter des französischen Rates für muslimische Kulte (Conseil français du culte musulman, CFCM), um die letzten widerstrebenden Verbände zur Unterzeichnung des Dokuments zu bewegen. Damit will er den Weg für die Einrichtung eines Imam-Rates ebnen, der von nun an Imame in Frankreich genehmigen und überprüfen wird.
Das Thema ist seit Jahren ein Streitpunkt, weil sich viele muslimische Vereinigungen nicht ausdrücklich zur Einhaltung der frei-demokratischen Rechtsordnung verpflichten wollten, insbesondere in Bezug auf Frauen und Nicht-Muslime. In Mulhouse im vergangenen Februar gab Macron bekannt, dass der „politische Islam“ in Frankreich keinen Platz habe. „Der französische Staat kann die Imame nicht ausbilden oder kontrollieren. Aber wir können die CFCM bitten, diejenigen auszubilden und zuzulassen, die im Namen des Islam in Frankreich predigen“, sagte der Präsident.
Auf diese Weise entsteht eine „Kulturpolizei“. Von nun an sollten Versuche, das Rechtssystem zu untergraben, schneller entdeckt und bestraft werden, formulierte Macron als Ziel. Die strikte Trennung von Kirche und Staat in Frankreich bedeutet, dass die Regierung im Gegensatz zu Deutschland die Imame nicht selbst ausbilden kann.
Während das Prinzip eines selbstverwalteten Imam-Rates Zustimmung fand, gerieten die neun Verbände des CFCM in einen heftigen Streit über den Text der „Charta der Werte“. Sechs Wochen lang fanden intensive Verhandlungen statt, zeitweise schien das Projekt kurz vor dem Zusammenbruch zu stehen. Aus Protest gegen die „islamistische Ideologie“ verließ der Rektor, der Vertreter der großen Moschee in Paris, Chems-Eddine Hafiz die Verhandlungen Ende Dezember im Skandal.
„Ich kann nicht mit Menschen arbeiten, die keinen Respekt vor der Republik zeigen“, schrieb der Rektor in einem Brief. Nach der Ermordung des Geschichtslehrers Samuel Paty durch einen Islamisten setzte er sich für die Trennung von Religion und Politik ein. In seiner Verurteilung des Verbrechens fügte er hinzu, dass muslimische Kinder auch lernen müssen, mit Cartoons über ihre Religion umzugehen. Seitdem hat er Drohungen erhalten und steht unter Polizeischutz.
Der Streit in den Verhandlungen wurde durch die Frage ausgelöst, ob in der Charta ausdrücklich die Strömungen erwähnt werden sollten, die eine politische Instrumentalisierung des Islam verfolgen. In der Originalfassung war geplant, den Salafismus, die Muslimbrüder und den Wahhabismus ausdrücklich als „unvereinbar“ mit der Französischen Republik hervorzuheben. Wie das „Journal de Dimanche“ schrieb, soll diese Formulierung in der endgültigen Fassung beibehalten worden sein. Eine Nebensatzklausel bezieht sich auch auf „nationalistische Strömungen“, die von ausländischen Mächten kontrolliert werden. Vertreter von vier Verbänden hatten zunächst dagegen protestiert.
Darüber hinaus gab es Umwälzungen in der Frage, wie mit französischen Muslimen umgegangen werden soll, die ihre Religion aufgeben. Bisher wurde der Abfall vom Glauben von vielen Predigern unter Strafe gestellt. Einer der Gegner der Glaubensfreiheit war die einflussreiche „Islamische Konföderation Milli Görus“, die von der Türkei ausgeht. Die Debatte darüber, ob Frauen in der Charta die gleichen Rechte wie Männer erhalten sollen, soll besonders hitzig gewesen sein. Auf Ersuchen des Innenministers sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Jungfräulichkeitsbescheinigungen keine religiöse Verpflichtung darstellen. Die Charta sollte auch besagen, dass Zwangsehen nicht mit dem französischen Islam vereinbar sind. Der Innenminister hat am Wochenende persönlich die letzten Verhandlungen geführt.
Nach Angaben im „Journal de Dimanche“ enthält die Charta folgende Passage: „Die Unterzeichner verpflichten sich, den Verzicht auf den Islam nicht zu kriminalisieren“. Dementsprechend verpflichten sie sich auch, „keine physische oder psychische Gewalt gegen diejenigen zu fordern, die auf die Religion verzichten“. Laut der Zeitung heißt es im Text auch, dass „die Gleichstellung von Männern und Frauen unantastbar ist“.
Es heißt weiter, dass „bestimmte kulturelle Praktiken nicht aus dem Islam hervorgehen“. Dies bedeutet Jungfräulichkeitsbescheinigungen und Genitalbeschneidungen. Die Charta besagt auch, dass „Vorwürfe des staatlichen Rassismus sowie andere Einstellungen der Opfer diffamierend sind“. Der Vorsitzende der CFCM, Mohammed Moussaoui, gab am Montag bekannt, dass in der Charta „die Vereinbarkeit des muslimischen Glaubens mit den Werten der Republik und des Säkularismus“ betont wird.
In Österreich ist die Situation ganz anders. Anders als in Frankreich zeigte die Regierung kein Interesse an einer öffentlichen Debatte, sondern will sich nach dem Terroranschlag vom 1. November als Schlüsselhalter christlicher und westlicher Werte beweisen, stark und nicht verhandelbar. Die von der christdemokratischen ÖVP und den Grünen gebildete Koalition hat ein erstes Anti-Terror-Paket beschlossen. Es hat bereits die erste Parlamentsdebatte bestanden, in der es sechs Wochen lang zur Bewertung durch Interessengruppen und Experten ausgestellt wird. Für 2021 wurde ein zweites Gesetzespaket angekündigt. Es soll die Ergebnisse einer Kommission enthalten, die mit der Untersuchung von Fehlern der Behörden im Zusammenhang mit dem Angriff beauftragt ist.
Es ist offensichtlich, dass es Auslassungen gab, weil der Täter bekannt war. Er war bereits als Unterstützer der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) verurteilt worden und war am 2. November auf Bewährung, als er das Verbrechen begangen hatte. Er wurde auch auffällig, als er im Sommer versucht hatte, Munition in der Slowakei zu kaufen, und weil Islamisten aus Deutschland und der Schweiz, die überwacht wurden, Kontakt zu ihm hatten. Trotzdem konnte er seinen Angriff ungestört vorbereiten.
Nach dem Willen der Wiener Regierung sollen künftig Bewährungshelfer, Deradikalisierungsinstitutionen, der Verfassungsschutz und die Justiz enger miteinander verknüpft sein, beispielsweise mit mehreren vorgeschriebenen Konferenzen zu jedem Einzelfall. Strengere Anforderungen wie eine elektronische Fußfessel können von den Gerichten erlassen werden. Eine Liste von Bedrohungen soll Personen registrieren, die wegen einer terroristischen Straftat inhaftiert wurden. Ähnlich wie bei einer polizeilichen Unbedenklichkeitsbescheinigung sollte die Liste vor der Beschäftigung in sicherheitsrelevanten Berufen eingesehen werden können. Wer darauf steht, darf auch keine Waffen kaufen.
Eine neue Straftat ist die „religiös motivierte extremistische Vereinigung“. Dies schließt diejenigen ein, die „weiterhin illegal versuchen, die wesentlichen Elemente der demokratischen Verfassungsordnung der Republik durch eine ausschließlich religiös begründete soziale und staatliche Ordnung zu ersetzen“ und entweder die staatliche Rechtsordnung untergraben oder versuchen, eine religiöse Rechtsordnung durchzusetzen. Hier besteht die Gefahr von bis zu zwei Jahren Gefängnis.
Dies soll insbesondere das von der ÖVP angekündigte Verbot des „politischen Islam“ ermöglichen. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) sagte später bei der Präsentation des Projekts, dass der Gesetzesentwurf „im Einklang mit den Grundrechten, aber wirksam“ sei. Es wurde eine Formulierung gefunden, die dem verfassungsrechtlichen Rahmen und dem „Erfordernis der Sicherheit“ entspricht. Anscheinend spielte sie auf die Tatsache an, dass sich das Gesetz nicht speziell auf den Islam bezieht. Die Ankündigungen der ÖVP hatten spezifischer geklungen.
Gleichzeitig versicherten sie und Innenminister Karl Nehammer (auch ÖVP), dass die Gesetze nicht gegen die Religion oder ihre Gemeinschaft gerichtet seien, sondern gegen „Antidemokraten“, vor denen Religionsgemeinschaften geschützt werden müssten. Die offiziell anerkannte Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) beklagte sich darüber, dass sie nicht beteiligt, nicht einmal informiert, sondern Einzelheiten aus der Pressekonferenz der drei Minister erfahren habe. IGGÖ-Präsident Ümit Vural stellte fest, dass das neue Vergehen gegen religiös motivierten Extremismus verfassungswidrig war, zumal Minister Raab es ausdrücklich auf den sogenannten politischen Islam verwiesen hatte. „Wir lehnen ethische Gerechtigkeit strikt ab – auch durch die Hintertür.“
In diesem Zusammenhang gehört auch ein Imam-Verzeichnis, das in Zukunft aufbewahrt werden soll – allerdings nicht von einer Regierungsbehörde, sondern von der IGGÖ. Raab sagte: „Wir wollen nur wissen, welche Imame in Österreich predigen. Auch ausländische, wenn sie nur kurz predigen.“