Ein österreichisches Oberlandesgericht entbindet zwei Sachverständige im Ermittlungsverfahren „Operation Luxor“. Nach der Anti-Terror-Razzia im November 2020 gegen mutmaßliche Hamas-Zellen in Österreich und den daraus resultierenden Ermittlungen müssen nun zwei Sachverständige erneut bestellt werden, um ein Gutachten zur gerichtlichen Prüfung des Vorgehens österreichischer Sicherheitskräfte gegen die Hamas und den politischen Islam vorzulegen. Die beiden von einem Landgericht bestellten Sachverständigen mussten entlassen werden, weil das Oberlandesgericht der Beschwerde eines der Angeklagten stattgegeben hatte.
Auf Nachfrage bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass mehrere Beschuldigte über ihre Rechtsbeistände gegen die beiden Experten vorgegangen seien. Laut den Beschwerden wurden den Experten Befangenheit und mangelnde Fachkompetenz vorgeworfen. Neue Gutachter mit Expertise sind im Fall des islamistischen Extremismus rar gesät. Auch ausländische Experten könnten eine Chance bekommen, aber es wird einige Zeit dauern, sich mit dem Fall vertraut zu machen.
Ursprünglich hatte das für das Verfahren zuständige Landesgericht Graz die Anträge zurückgewiesen. Die Sachverständigen erhielten im Rahmen der gerichtlichen Beweisaufnahme ein erweitertes Mandat. Gegen diese Gerichtsentscheidung gab es eine Reihe von Beschwerden. Diesem wurde nun stattgegeben. Die Begründung könnte Beobachtern zufolge eine TV-Diskussion im Juli 2017 gewesen sein, die sich mit islamischen Kindergärten befasste. „Der Auftritt des Sachverständigen (…) in der vorgenannten Fernsehsendung, bei dem er den Namen (der nicht anwesenden Person) von sich aus ins Spiel gebracht hat, könnte den Eindruck in der Öffentlichkeit, dass er ihn als Aktivisten oder hochrangiges Mitglied der Muslimbruderschaft und der Bruderschaft als Ganzes für eine islamistische Organisation mit Verbindungen zu terroristischen Organisationen betrachtet.“
Nun wurden die beiden Sachverständigen von ihrem Amt für die Ermittlungen entbunden. In den vergangenen knapp zwei Jahren haben sich immer mehr Verdächtige über die beiden Experten beschwert. Die Vorwürfe lauteten immer: Mangelnde Expertise und Befangenheit. Die Staatsanwaltschaft hält die beiden Wissenschaftler offenbar für ausgewiesene Experten auf dem Gebiet des sogenannten politischen Islam. Noch Ende September vergangenen Jahres scheiterten die Klagen an der Entscheidung des Landgerichts.
Aus Sicht des Gerichts könnte der Auftritt in der TV-Sendung allerdings Zweifel daran aufkommen lassen, ob der Sachverständige dem Angeklagten gegenüber „eigentlich vollkommen neutral“ gewesen sei. Zumal im späteren Bericht zur „Operation Luxor“ die Position des Angeklagten „als Schlüsselindikator für die Bezeichnung der jeweiligen Institution als Ableger der Muslimbruderschaft oder als Teil ihres Netzwerks herangezogen wird“.
Aus Sicht des Gerichts könnte der Auftritt in der TV-Sendung allerdings Zweifel daran aufkommen lassen, ob der Sachverständige dem Angeklagten gegenüber „eigentlich vollkommen neutral“ gewesen sei. Zumal im späteren Bericht zur „Operation Luxor“ die Position des Angeklagten „als Schlüsselindikator für die Bezeichnung der jeweiligen Institution als Ableger der Muslimbruderschaft oder als Teil ihres Netzwerks herangezogen wird“.
Und wie kommentieren die Experten die Entscheidung? Eine von ihnen hat die Entscheidung des Gerichts bereits in einem Facebook-Post kommentiert. Demnach gab ihr Kollege in der Fernsehsendung nur wieder, was der Angeklagte 2013 in einem Interview mit einem ägyptischen Fernsehsender von sich behauptete. Auch dieses Gespräch wurde in dem Bericht als Quelle angegeben. „Etwas skurril“ findet sie auch, dass sie auch als Sachverständige gehen musste, obwohl ihr weder mangelnde Sachkenntnis noch Befangenheitsgründe attestiert wurden. Den Bericht habe sie nur zusammen mit ihrem Kollegen geschrieben.
„Bei der Lektüre des Gerichtsurteils stellt sich die Frage, ob nur Wissenschaftler als Experten gelten können, die sich nie öffentlich zu den Strukturen und Befürwortern der Muslimbruderschaft geäußert haben?“. Sie glaubt daher nicht, dass es für das Gericht einfach sein wird, neue Sachverständige zu finden, die einerseits Expertise auf diesem Gebiet haben und sich andererseits noch nie geäußert haben in der Vergangenheit, „weder negativ noch positiv, denn Befangenheit bezieht sich nicht nur auf kritische Äußerungen, sondern auf alles, was auf mangelnde Neutralität hindeuten könnte“.
Gegen 100 Verdächtige wird ermittelt. Seit 2020 gab es jedoch noch keinen Ermittlungserfolg. Gegen keinen der Angeklagten wurde bisher Anklage erhoben.
Alle Veröffentlichungs- und Urheberrechte sind dem MENA Research and Study Center vorbehalten.