Die juristische Aufarbeitung zur sogenannten „Operation Luxor“ in Österreich geht munter weiter. Diesmal geht es um den zuständigen Staatsanwalt in Graz, der die Causa federführend in seinen Händen hält, einen Islamgelehrten und einen Wissenschaftler, der häufig für Erdogans „Zivilgesellschaft“ arbeitet und im Westen der Erfinder des Begriffs „Islamophobie“ ist. Aber der Reihe nach!
Vorletztes Jahr, kurz nach dem Terroranschlag vom 1. November in Wien, kam es zu Razzien bei mutmaßlichen Sympathisanten der extremistischen Muslimbruderschaft in vielen Städten der Alpenrepublik. Die als „Operation Luxor“ bekannt gewordene Aktion ging dabei nicht gerade zimperlich vor: Sonderkräfte der Polizei brachen in den frühen Morgenstunden in die Privatwohnungen von Verdächtigen ein, durchsuchten die Räumlichkeiten der Beschuldigten, bewaffnet und vermummt standen sie in den Zimmern von kleinen Kindern.
Der Vorwurf damals: Die islamistische Muslimbruderschaft in Österreich soll zusammen mit der als Terror-Organisation eingestuften Hamas Anschläge geplant, Gelder gewaschen haben. Dazu wurden auch die oben beschriebenen Hausdurchsuchungen veranlasst.
Früh wurde die Seriosität der „Operation Luxor“ in Frage gestellt, da sie, so viele KritikerInnen, in direktem Nachgang der teilweise schlampigen und fehlerhaften Ermittlungen der österreichischen Sicherheitsorgane betreffend des Wiener Terroranschlages öffentlichkeitswirksam von der Regierung ausgeschlachtet wurde – nach dem Motto „Wir zeigen eine harte Hand gegen die islamistischen Mörder“.
Der Wissenschaftler F.H. gehörte zu jenen Beschuldigten, die zu den Opfern der Hausdurchsuchungen wurde. Seit Jahren wird ihm die Nähe zur Muslimbruderschaft nachgesagt, er gehört zu denjenigen Politikwissenschaftlern, welche den in der Wissenschaft eher dünnhäutigen Begriff der „Islamophobie“ in einem periodischen Report bei der SETA-Stiftung in Ankara in mehreren Sprachen herausgibt, einem Institut, welches die islamische Sichtweise eines Präsidenten Erdogan in die Welt tragen möchte. Laut dem türkischen Sozialdemokraten und Journalisten U. Carirözer wurde die 2005 gegründete türkische SETA-Stiftung 2013 durch Regierungsbeschluss für gemeinnützig erklärt. Ihre Veröffentlichungen, die als „unabhängige Meinung“ verkauft würden, sollen die Linie der AKP-Regierung „wissenschaftlich stützen“, darunter der Pressesprecher des türkischen Präsidenten, welcher das Institut gründete. Aus einer Parlamentarischen Anfrage des Deutschen Bundestag wurde zudem bekannt, dass SETA von der einflussreichen Familie Albayrak finanziert wird: Sadik Albayrak ist ein enger Freund Erdoğans, sein Sohn war türkischer Finanzministers und Erdoğans Schwiegersohn. Serhat, ein zweiter Sohn, leitet die mächtige regierungsnahe Mediengruppe Sabah und ist der aktuelle Chef der SETA-Stiftung.
Der Begriff „Islamophobie“ zieht besonders in liberalen und linken Gruppen seine Kreise, wird aber selbst von denen, die ihn erst in die Diskussion gebracht haben, mit einer gewissen Skepsis betrachtet.: Die „Islamophobie“-Diagnose entlaste den „Täter“, da Phobie auf einen krankhaften Zustand verweise, für den dieser nichts könne. Außerdem richte der Begriff den Blick zu sehr auf das Individuum und lasse Machtstrukturen außer Acht, genauso extremistische Ideologien, die in einigen islamischen Gruppen gepredigt werden. Durch die Gleichsetzung von „Islamophobie“ mit Rassismus werden alle kritischen Stimmen zu RassistInnen erklärt, auch IslamwissenschaftlerInnen und gläubige MuslimInnen. Das führt so weit, dass H. In einer deutschen Tageszeitung behauptete, es sei sogar islamophob, „wenn sich der heiligste Mufti für ein Kopftuchverbot einsetzen würde“.
Der Vorwurf, F.H. sei zusammen mit zwei anderen Personen Mitglied oder zumindest Sympathisant der Muslimbruderschaft, wurde nun erneut erhoben, und zwar von einem in Deutschland und Österreich bekannten Islam-Gelehrten und Koran-Übersetzer. Entsprechende Hintergrundgespräche habe dieser auch mit dem für die „Operation Luxor“ zuständigen Staatsanwalt in Graz geführt. Der “Islamophobie“-Wissenschaftler hat daraufhin eine Klage gegen den Islamwissenschaftler Eingericht und eine Wiener Wochenzeitung über den Fall informiert. Daher hat die Geschichte zumindest den täglichen Newsletter dieses Mediums mit einem Artikel erreicht, welcher sich auf die für den Autoren fragwürdigen Methoden des verantwortlichen Staatsanwalts fokussiert. Nach Ansicht des „Falter“ könne ein Staatsanwalt nicht auf der Basis von Mutmaßungen durch einen Dritten, jemand sei unter Umständen Mitglied oder Sympathisant der Muslimbruderschaft, strafrechtliche Ermittlungen wegen Terror-Gefahr durchführen.
In Erinnerung an die doch teilweise sehr parteipolitisch motivierten Ermittlungen aus den Jahren 2020/21 kann sicherlich die Frage aufgeworfen werden, ob die polizeilichen Aktionen und staatsanwaltlichen Ermittlungen in dieser Causa nicht doch über das Ziel hinausschießen. Gleichzeitig ist aber festzuhalten, auch wenn es berechtigte Fragen an die Ermittlungsbehörden und die Politik gibt, dass die Muslimbruderschaft und deren Ideologie eine Gefahr für Europa darstellt. Nicht nur deutsche Berichte des Bundes- und der Landesverfassungsschutzbehörden legen nahe, dass Unterorganisationen der Bewegung in Deutschland von den dortigen Behörden überprüft würden, da sie zusammen mit ihrer Ideologie eine Gefahr für die Demokratie darstellten. Dazu gehören auch Gruppen, die der beschuldigte F.H. nachweislich besuchte und Vorträge hielt. Auch ist nicht von der Hand zu weisen, dass der SETA-Mitarbeiter F.H. sich nie öffentlich von den extremistischen Ansichten der ideologischen Gründerväter der Bruderschaft, Hassan al-Banna, Sayyid Qutb und dem noch lebenden Yussuf al-Qaradawi, distanzierte. Antisemitismus, die Vernichtung Israels, ein mittelalterliches Frauenbild, bei dem es dem Mann erlaubt sei, seine FrauEN zu schlagen, bilden einen Wertekanon, welcher sich gegen die europäischen Charta der Grundrechte richtet. Auch wird von der Muslimbruderschaft der säkulare Staat und seine Gesetze abgelehnt, sie fordert die Wiedereinführung der Scharia als Grundprinzip des Zusammenlebens und der staatlichen Ordnung.
Es ist daher zwingend notwendig, dass der Staat, die Justiz nicht nur Terroristen und MörderInnen im Namen einer Religion mit aller Härte des Gesetzes verfolgt, sondern dass auch endlich die politische und gesellschaftliche Brisanz des sogenannten „legalistischen Islam“ als Gefahr unserer demokratischen Grundordnung anerkannt wird. Gerade diese Organisationen bekommen Millionen Euro jährlich aus dubiosen Quellen in Katar, Saudi-Arabien und Offshore-Paradiesen. Die Gesetze, dagegen aktiv vorzugehen, sind bereits geschrieben, hier braucht es keiner populistischen Aktionen durch PolitikerInnen.
Auslandsfinanzierung muss gestoppt, die Muslimbruderschaft mit allen legalen Mitteln unseres Rechtsstaates bekämpft werden und SympathisantInnen des legalistischen Islam müssen sich auch der Konsequenzen bewusst sein, wenn sie dem Radikalismus das Wort reden. Auch JournalistInnen sollten diese Herausforderung mitdenken, wenn sie sich über den Rechtsstaat beschweren, gleichwohl bei berechtigter Kritik. Immerhin hatten Ermittlungen in anderen Fällen durch Staatsanwaltschaften Rücktritte von PolitikerInnen zur Folge. Und die Presse feierte dies, mit allem Recht!
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