Lange war es ruhig um die Hausdurchsuchungen der Behörden gegen mutmaßliche Mitglieder der Muslimbrüder, die eine Woche nach dem Terroranschlag in Wien im vergangenen November stattfanden. Wie bereits berichtet, sagten Kritiker, dass diese Aktionen der österreichischen Sicherheitsdienste nur aus politischen PR-Gründen von der Regierung durchgeführt wurden, um von offensichtlichen Fehlern, die sie in Bezug auf den Terroranschlag gemacht haben, abzulenken.
Das Oberlandesgericht Graz hat heute entschieden. Demnach sollen die Hausdurchsuchungen von neun Verdächtigen rechtswidrig sein. Die Personen hatten gegen die Zwangsmassnahmen Anzeige erstattet und haben Recht bekommen: Laut Gericht reichten die Verdächtigungen gegen die Opfer nicht aus, um solche Durchsuchungen durchzuführen.
Das Gericht stellte auch in Bezug auf einige der Angeklagten fest, dass ihr Bargeld zu Unrecht beschlagnahmt wurde; im Falle eines Tatverdächtigen gilt dies auch für andere Wertsachen wie Schmuck. Im Fall eines Tatverdächtigen verstieß auch das gewaltsame Öffnen der Wohnungstür durch die Exekutive gegen das Gesetz.
Für den Anwalt eines Verdächtigen ist das eine erfreuliche Nachricht, aber angesichts der Umstände nicht ganz unerwartet. Die Justiz erweist sich zunehmend als Bollwerk gegen eine rechtsstaatsdefizite Regierungspolitik.
Für ihn stand vor kurzem per Beschluss fest, dass die Akteneinsicht in dem Fall nicht wie eingangs verweigert werden darf.
„Es ist nicht lustig, wenn plötzlich maskierte Menschen mit Sturmgewehren in den Kinderzimmern auftauchen“, schilderte Herr O. im Interview mit einem österreichischen Journalisten, wie er die Hausdurchsuchung durch die Polizei im Rahmen der „Operation Luxor“ im vergangenen November erlebte. Die von der Staatsanwaltschaft Graz angeordnete Razzia in den frühen Morgenstunden traf ihn, seine Frau und ihre vier Kinder sichtlich. O. soll Mitglied der MB sein – der Verdacht beruht vor allem auf einem abgehörten Telefongespräch.
Der ehemalige Funktionär einer anerkannten muslimischen Interessenvertretung wurde vom jetzigen Vorsitzenden am Telefon gefragt, ob er etwas von einer 10.000-Euro-Spende an den Verein wisse. Seine Antwort: Er hat keine Ahnung. Wie sich herausstellte, stammte das Geld aus einer aufgelösten Stiftung des ehemaligen Vorsitzenden der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich – an der die Grazer Staatsanwaltschaft nicht sonderlich interessiert war.
Das Oberlandesgericht Graz kritisierte die Ermittlungen recht scharf: Im Falle eines Tatverdächtigen gehe die These, dass eine bestimmte Moschee unter dem Einfluss der MB stehe, „nicht über Spekulationen hinaus“. Der anonyme Whistleblower, auf dem die Ermittlungen beruhen, äußerte keine Tatsachenwahrnehmung – etwa dass er gesehen habe, dass dies oder jenes passiert sei. Vielmehr habe er „in erster Linie Einschätzungen“ abgegeben. Auch Meldungen der Staatsanwaltschaft Graz werden kritisch gesehen.
Das Gericht stellte auch fest, dass nach den Verfahrensergebnissen kein Anhaltspunkt dafür bestehe, dass jeder Muslimbruder „gleichzeitig (…) Mitglied oder Sponsor einer terroristischen Organisation mit entsprechendem Zweck, insbesondere der Hamas“ (…)“ sei und bezieht sich auf die „Vielfalt“ der Strömungen innerhalb der Gruppierung.
Zu Verdächtigungen aufgrund von Verwandtschaftsverhältnissen stellte das Gericht fest, „dass die ,Familienhaftung‘ an sich aus Sicht des Berufungsgerichts grundsätzlich kein geeignetes Beweismittel ist.“