Diese Woche legte Anwar R., ehemaliges Mitglied des syrischen Geheimdienstes und beschuldigter Folterer des Assad-Regimes, seine Zeugenaussage vor einem deutschen Gericht in Koblenz ab. MENA Research and Studies hat darüber bereits berichtet.
Anwar R. ist ein aufmerksamer Zuhörer, was ihm bei seinem Beruf geholfen hat: Der ehemalige Oberst der Generaldirektion für Geheimdienste in Syrien leitete die Geheimdienstabteilung 251 des Geheimdienstes. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft hat er umfangreiche Gewalt angewendet – mehr als 4.000 Menschen unter dem Kommando von Anwar R. sollen innerhalb eines Jahres gefoltert worden sein, mindestens 58 überlebten nicht.
Seit Ende April werden der 57-Jährige und ein Mitangeklagter in Deutschland vor Gericht gestellt, dem weltweit ersten Prozess gegen Mitarbeiter des Assad-Regimes. Beide Angeklagten hatten Syrien in den ersten Jahren des Bürgerkriegs verlassen und waren als Asylbewerber nach Deutschland gekommen. Auf der Grundlage des sogenannten Weltrechtsprinzips kann die deutsche Justiz bei Kriegsverbrechen vorgehen, auch wenn das Verbrechen im Ausland stattgefunden hat und weder der Täter noch das Opfer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Am fünften Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht Koblenz tat Anwar R. zunächst, was er gelernt hatte: Er hörte sich die Übersetzungen der Zeugenaussagen genau an. Sein Gesichtsausdruck zeigte weder Missfallen noch Aufregung.
Die Einzelheiten des Asylverfahrens seines Mitangeklagten Eyad A., die behandelt wurden, waren für Anwar R. ohnehin nicht von großem Interesse. Aber selbst als seine Anwälte nach dem Mittagessen seine eigene Zeugenaussage vorlasen, mit dem er versuchte, sich von allen Vorwürfen zu befreien, hörte Anwar R. mit versteinertem Gesichtsausdruck zu.
Anwar R. wies die Vorwürfe unmenschlicher Folter und Leiden, die die Bundesanwaltschaft bei der Eröffnung des Verfahrens mehr als 90 Minuten lang in grausamen Einzelheiten vorgetragen hatte, vollständig zurück. „Ich habe nie unmenschlich gehandelt, ich habe die Taten nicht begangen“, sagte Anwar R. durch seine Anwälte. Er selbst ist Flüchtling geworden, weil er die Unterdrückungen des Staates nicht mehr unterstützen konnte und wollte.
Laut Anwar R. gab es in seinem Gefängnis keine Folter, keine Ketten, keine Vergewaltigung und keine Toten, sagte er. Wenn möglich, half er Menschen, die in sein Gefängnis gebracht wurden, schnell freigelassen zu werden, ohne dass seine Vorgesetzten es bemerkten. Daraufhin wurde er, ein Sunnit, von seinen Kompetenzen entbunden, blieb aber formell im alten Posten – während Offiziere der alawischen Minderheit, zu denen auch Herrscher Bashar al-Assad gehörte, seinen Posten ausübten.
Die Strategie, mit der Anwar R. nun versucht, die bevorstehende lebenslange Haftstrafe gegen ihn abzuwenden, ist bekannt: „Ich war nicht verantwortlich, andere waren es – und ich wollte wirklich nur helfen.“ Anwar R. hat die Aussagen von mehr als einem Dutzend Zeugen verneint und der Größe und Anzahl der Zellen in seinem Gefängnis widersprochen. Gleichzeitig argumentierte er, dass andere Ex-Insassen betonten, dass es im Dienst immer genug Essen gegeben hätte und dass es immer fair verteilt wurde.
Bevor Anwar R. seine fast zweistündige Zeugenaussage mit einem allgemeinen Beileid an die im Syrienkonflikt getöteten Mitbürger beendete, hat er eine Liste von mehr als 20 Zeugen vorgelesen, die seine Version der Ereignisse unterstützten. Zu den genannten Personen gehören Künstler und einige prominente Gegner von Assad – nach seiner Flucht ins Ausland war Anwar R. manchmal sogar Mitglied von Oppositionsdelegationen in UN-Verhandlungen.